Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

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Allgemeines

Auf der Seite http://www.rechtsdienstleistungsregister.de finden Sie die Bekanntmachungen aller deutschen Registrierungsbehörden nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es werden Personen, denen Rechtsdienstleistungen in einem oder mehreren der in § 10 Abs. 1 RDG genannten Bereiche oder Teilbereiche (Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht) erlaubt sind, und Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG bestandskräftig untersagt wurde, nach § 16 Abs. 3 S. 1 RDG mehrmals täglich öffentlich bekanntgemacht. Eine Löschung der öffentlich bekanntgemachten Daten erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 RDG. Ein Auffinden dieser Veröffentlichungen ist dann - auch in der Historie - nicht mehr möglich.

Personen, denen Rechtsdienstleistungen in einem oder mehreren der in § 10 Abs. 1 RDG (Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht) genannten Bereiche oder Teilbereiche erlaubt sind, finden Sie unter dem Menüpunkt "Registrierungen suchen".

Personen oder Vereinigungen, denen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 9 Abs. 1 RDG bestandskräftig untersagt wurde, finden Sie unter dem Menüpunkt "Untersagungen suchen".


Suche

Die Suche kann durch Füllen einzelner Felder der Maske eingeschränkt werden. Für eine wirksame Suche muss mindestens ein Feld mit mindestens 2 Zeichen gefüllt werden oder aber ein Auswahl- bzw. Optionsfeld verwendet werden.

Für die Suche können zusätzlich Wildcards/Jokerzeichen (Platzhalter für Zeichen oder Zeichenketten) verwendet werden. Als Platzhalter zugelassen sind das Fragezeichen (?) und das Sternchen (*). Das Sternchen dient als Platzhalter für kein, ein oder beliebig viele Zeichen.
Bsp.: Bei der Suche nach "Inkassodienstleister" genügt die Eingabe von "Ink*leister".
Am Ende und am Beginn eines Wortes ist das Sternchen automatisch gesetzt.
Bsp.: Bei der Suche nach "Meier" genügt die Suche nach "Mei".
Das Fragezeichen dient als Platzhalter für genau ein beliebiges Zeichen.
Bsp.: "Ma?er" findet "Mayer" aber auch "Maier".

Bevor eine Registrierungsbehörde gewählt werden kann, muss das entsprechende Bundesland ausgewählt werden.

Das Feld "Suche auch in früheren Veröffentlichungen (Historie)" führt dazu, dass mit den eingegebenen Suchkriterien auch nicht mehr aktuelle Datensätze durchsucht werden. Wenn der Treffer in der Historie liegt, dann wird dies in der Suchergebnisliste durch das fettgedruckte Wort "Historie" angezeigt.
Bsp.: Der Inkassodienstleister "Deutsche Inkasso GmbH" hat sich umbenannt in "Deutsche Factoring GmbH". Eine Suche nach "Inkasso" führt nur dann zu einem Treffer, wenn das Feld "Suche auch in früheren Veröffentlichungen (Historie)" aktiviert wird.

Die Verwendung der beiden Felder unter "Datum der letzten Veröffentlichung" zeigt alle Treffer, die ab einem eingegebenen Datum, zwischen zwei eingegebenen Daten oder bis zu einem eingegebenen Datum veröffentlicht wurden.

Bei Nutzung der vier Suchoptionen des Bereichs (Inkassodienstleistungen, Rentenberatung, Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht sowie registrierte Erlaubnisinhaber) wird die Suche nach dem Oder-Prinzip ausgeführt.
Bsp.: Wird das Häkchen bei Inkassodienstleistungen und Rentenberatung gesetzt, so werden nicht nur diejenigen Rechtsdienstleister gefunden, welche in beiden Bereichen tätig sind, sondern alle Rechtsdienstleister, welche entweder im Bereich Inkassodienstleistungen oder im Bereich Rentenberatung oder in beiden Bereichen tätig sind.

In dem Feld Anzahl "Treffer pro Seite" können Sie auswählen, wie viele Suchergebnisse pro Seite angezeigt werden.

In dem Feld "Sortierung" können Sie auswählen, ob eine Sortierung der Suchergebnisse nach Datum, Firma/Name, Ort oder Gericht erfolgt.

Die Suche kann durch Betätigung des Suchen-Buttons oder aber durch Bestätigen mit der Enter- bzw. Return-Taste gestartet werden.

Suchergebnis

In der Suchergebnisliste haben Sie die Möglichkeit, bei Betätigung des blau hinterlegten Aktenzeichens in die Detailanzeige zu gelangen. Dort werden weitere Informationen zum veröffentlichten Datensatz wie z.B. qualifizierte Personen, gesetzliche Vertreter oder Einschränkungen in den registrierten Bereichen angezeigt.

In der Suchergebnisliste finden Sie bei jedem Datensatz die zuständige Registrierungsbehörde blau hinterlegt. Durch entsprechende Aktivierung gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Registrierungsbehörde. Ist die zuständige Registrierungsbehörde nicht blau hinterlegt, so hat diese Registrierungsbehörde keinen eigenen Internetauftritt.

Die Suche wird bei der Eingabe im Feld Name/Firma auch über die Namen der qualifizierten Personen und der gesetzlichen Vertreter ausgeführt. Im Falle eines entsprechenden Treffers wird dies in der Ergebnisliste durch die fettgedruckten Worte qualifizierte Person oder gesetzlicher Vertreter angezeigt.

Die Suche wird bei Eingabe im Feld Ort auch über die Orte der Zweigniederlassungen eines Rechtsdienstleisters ausgeführt. Im Falle eines entsprechenden Treffers wird dies in der Ergebnisliste durch das fettgedruckte Wort Zweigstelle angezeigt.
Bsp.: Sie suchen einen Rechtsdienstleister in München. Es werden Ihnen auch alle Rechtsdienstleister Deutschlands angezeigt, welche Ihren Sitz nicht in München haben, dort aber eine Zweigniederlassung führen.

In der Suchergebnisliste und in der Detailansicht finden Sie rechts bzw. oben das Datum und die Uhrzeit der letzten Aktualisierung des Datensatzes.

Wenn zu einer registrierten Person bereits Änderungen - wie z.B. Adressänderungen, Namensänderungen, Änderungen des gesetzlichen Vertreters oder der qualifizierten Person - veröffentlicht wurden, so ist dies daran erkennbar, dass unterhalb des Datensatzes in der Detailansicht "Historie, angelegt am <Datum> <Uhrzeit>" steht. Zur besseren Erkennbarkeit ist dieser Hinweis mit einer roten Linie unterlegt. Klickt man auf diesen Hinweis, so kann man den historisierten - nicht mehr aktuellen - Datensatz nachlesen.

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Jede Seite der Bekanntmachungsplattform kann durch Betätigung von "Seite ausdrucken" am unteren Ende einer jeden Seite ausgedruckt werden.

Weitere Informationen

Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Veröffentlichungen sind weder über diese Webseite noch unmittelbar über das Justizministerium möglich. Wenden Sie sich bitte insoweit an die zuständige Registrierungsbehörde. Gleiches gilt, soweit - Ihrer Auffassung nach - hier eingestellte Daten fehlerhaft sein sollten.

ServiceCenter
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redaktion@justiz.de

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