Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

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Inhaltliche Fragen:

Weitergehende Auskünfte zu einzelnen Bekanntmachungen sind weder über diese Webseite noch unmittelbar über das Beratungstelefon Informationstechnik oder das Ministerium der Justiz möglich. Wenden Sie sich bitte insoweit an das zuständige Gericht.

Gleiches gilt, soweit - Ihrer Auffassung nach - hier eingestellte Daten fehlerhaft sein sollten.

Das zuständige Gericht finden Sie über die die Zuständigkeitsliste 54.33 kB.

Die Gerichte werden den nicht unmittelbar am Verfahren beteiligten Personen Auskünfte nur im Rahmen des nach gesetzlichen Vorschriften bestehenden Einsichtnahmerechts gewähren können

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